Brandschutzklasse
Bei der Lagerung von Verpackungsmaterial ist häufig auf die Brandschutzklassen zu achten. Wichtig ist dabei, dass keine zu hohen Mengen eingelagert werden. Die Brandschutzklassen werden in der DIN 4102 aufgelistet:
A: A bis A2 listet nicht brennbare Materialien auf
B: Brennbar
- B1: schwer entflammbar
Ein Brand muss sich selbst nach dem Entfernen der Brandquelle löschen (selbstverlöschend). Beispiel: Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe / Schäume / Hartschaumkunststoffe …
- B2: normal entflammbar
z. B. bestimmte Gipskartonverbundplatten / Mehrschicht-Leichtbauplatten, Holz und Holzwerkstoffe mit mehr als 2 mm Dicke und einer Rohdichte von mehr als 400 kg/m3, Korkerzeugnisse, Fußbodenbeläge, Dachpappe, Asphalt-Dichtungsbahnen, Kunststoffe... es besteht Kennzeichnungspflicht! Ausnahmen bilden Holz und Holzwerkstoffplatten mit ausreichender Dicke und Rohdichte.
- B3: leicht entflammbar
z. B. Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke unter 2 mm und einer Rohdichte von weniger als 400 kg/m3
M1: schwer entflammbar
Diese in Deutschland häufig verwendete französische Norm entspricht ungefähr der deutschen Norm DIN 4102 / B1
FMVSS 302:
Bestimmung des Brennverhaltens von Werkstoffen zur KFZ-Innenausstattung nach DIN 75 200 bzw. FMVSS 302. Mit einer genormten Flamme wird ein plattenförmiger Probekörper an einer Schmalseite für 15 Sekunden beflammt. Dann wird die Zeit gemessen, welche die Flammenfront benötigt, um sich über eine bestimmte Strecke (254 mm) auszubreiten. Daraus wird die lineare Brenngeschwindigkeit berechnet, welche ab einem definierten Punkt max. 4 inch (ca. 102 mm) die Minute betragen darf.
Bei der Lagerung von Verpackungsmaterial ist häufig auf die Brandschutzklassen zu achten. Wichtig ist dabei, dass keine zu hohen Mengen eingelagert werden. Die Brandschutzklassen werden in der DIN 4102 aufgelistet:
A: A bis A2 listet nicht brennbare Materialien auf
B: Brennbar
- B1: schwer entflammbar
Ein Brand muss sich selbst nach dem Entfernen der Brandquelle löschen (selbstverlöschend). Beispiel: Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe / Schäume / Hartschaumkunststoffe … - B2: normal entflammbar
z. B. bestimmte Gipskartonverbundplatten / Mehrschicht-Leichtbauplatten, Holz und Holzwerkstoffe mit mehr als 2 mm Dicke und einer Rohdichte von mehr als 400 kg/m3, Korkerzeugnisse, Fußbodenbeläge, Dachpappe, Asphalt-Dichtungsbahnen, Kunststoffe... es besteht Kennzeichnungspflicht! Ausnahmen bilden Holz und Holzwerkstoffplatten mit ausreichender Dicke und Rohdichte. - B3: leicht entflammbar
z. B. Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke unter 2 mm und einer Rohdichte von weniger als 400 kg/m3
M1: schwer entflammbar
Diese in Deutschland häufig verwendete französische Norm entspricht ungefähr der deutschen Norm DIN 4102 / B1
FMVSS 302:
Bestimmung des Brennverhaltens von Werkstoffen zur KFZ-Innenausstattung nach DIN 75 200 bzw. FMVSS 302. Mit einer genormten Flamme wird ein plattenförmiger Probekörper an einer Schmalseite für 15 Sekunden beflammt. Dann wird die Zeit gemessen, welche die Flammenfront benötigt, um sich über eine bestimmte Strecke (254 mm) auszubreiten. Daraus wird die lineare Brenngeschwindigkeit berechnet, welche ab einem definierten Punkt max. 4 inch (ca. 102 mm) die Minute betragen darf.